1. Högg Gemeindeversammlung Glarus Nord 22. Juni 2026

Medienmitteilung

1. Högg Gemeindeversammlung Glarus Nord 22. Juni 2026

Von Ruedi Schwitter: Die Glp Glarus Nord diskutierte die Geschäfte der Gemeindeversammlung GL Nord intensiv. Die Jahresrechnung 2025 der Gemeinde nehmen wir erfreut zur Kenntnis.

Positive Jahresrechnung mit kritischen Anmerkungen

Der positive Jahresabschluss zeigt, dass die Gemeinde finanziell auf einer soliden Basis steht und Herausforderungen erfolgreich bewältigt werden können. Einen Wehrmutstropfen stellt jedoch der Verlust aus den Bodenverkäufen dar. Dieser Verlust ist aus Sicht der Glp die Folge einer früher vorgenommenen Wertberichtigung, welche die entsprechenden Grundstücke in der Bilanz deutlich zu hoch bewertete. Nun zeigt sich, dass die damaligen Annahmen zu optimistisch waren und die tatsächlichen Verkaufserlöse die bilanzierten Werte nicht erreichen konnten.

 

Nicht einverstanden ist die Glp mit dem Vorschlag, diesen Verlust über die finanzpolitische Reserve auszugleichen. Dies widerspricht aus unserer Sicht dem Grundsatz einer transparenten und nachvollziehbaren Rechnungslegung gemäss HRM2. Verluste sollen dort ausgewiesen werden, wo sie entstehen. Die Glp unterstützt deshalb den Antrag der Geschäftsprüfungskommission (GPK), auf eine entsprechende Verrechnung zu verzichten.

 

Nutzungsplanung: rechtlich saubere Verfahren sicherstellen

Die Glp stellt fest, dass im Rahmen des Arbeitspakets 1 zu Gewässer-, Umwelt- und Naturschutz mehrere Anträge vom Kanton nicht genehmigt werden konnten, da sie rechtlich unzulässig waren. Das Gemeindegesetz verpflichtet den Gemeinderat, unzulässige Anträge nicht zur Beschlussfassung vorzulegen. Trotzdem gelangen am 22. Juni erneut Vorlagen zur Abstimmung, die teilweise im Widerspruch zu kantonalen Schutzbeschlüssen stehen (z.B. Chli Gäsitschachen). Die Gemeindeversammlung soll sich aus Sicht der Glp auf rechtlich zulässige Geschäfte konzentrieren. Die genannten Geschäfte sind konsequent abzulehnen, um unnötige Verfahren, Mehrkosten und wiederholte Behandlungsschlaufen zu vermeiden. Der Gemeinderat trägt die Verantwortung für gesetzeskonforme und effiziente Prozesse.

 

Die Glp fordert daher eine Überarbeitung des NUP-Prozesses und eine stärkere rechtliche Vorprüfung. Ziel ist es, Gemeindeversammlungen und Verwaltung von nicht umsetzbaren Geschäften zu entlasten.

 

Änderungen der Gemeindeordnung ungenügend kommuniziert

Kritisch beurteilt die Glp die Informationstätigkeit der Gemeinde im Vorfeld der Gemeindeversammlung. Am Informationsanlass wurde aus Sicht der Glp zu wenig auf die anstehenden Änderungen der Gemeindeordnung eingegangen, obwohl diese insbesondere den Bereich Bildung betreffen und damit von grosser Bedeutung für die Bevölkerung sind.

 

Die Glp wird deshalb an der Gemeindeversammlung einen Antrag stellen, um die notwendige Transparenz sicherzustellen.

 

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