Memorialsantrag Biodiversität im Kanton Glarus

Medienmitteilung

Memorialsantrag Biodiversität im Kanton Glarus

Das nationale Bundesgesetz über Natur-und Heimatschutz ist im Jahr 2004, bzw. 2014 (Nagoya Protokoll) mit dem Ziel der Erhaltung der Biodiversität ergänzt worden. Verbunden mit dieser Ergänzung des Gesetzestextes ist der Auftrag, die Biodiversität gezielt und wirkungsvoll zu fördern. Dazu soll eine kantonale Biodiversitätsstrategie erarbeitet werden, die die Grundlage für Massnahmen und den effizienten Einsatz der Mittel definieren soll.