
Gemeinden und Korporationen stärken – statt sie auszubremsen
Patrizia Köpfli, Mitlödi, Glp GL Süd
Im Kanton Glarus fehlt bis heute ein modernes Wasserbaugesetz. Noch immer gelten in wichtigen Fragen Regeln aus dem Jahr 1911. Das führt zu Unsicherheit, komplizierten Abläufen und unnötigen Kosten. Darum ist es richtig, dass der Landrat den Regierungsrat beauftragt hat, endlich ein eigenständiges Wasserbaugesetz – ohne die Einbindung des Wasserrechts – auszuarbeiten. Bei der Erarbeitung dürfen jedoch jene nicht vergessen gehen, die den Hochwasserschutz seit Generationen tragen: Korporationen und Gemeinden.
Korporationen sorgen seit Generationen dafür, dass Bäche und Runsen unterhalten werden und der Hochwasserschutz funktioniert. Sie kennen die lokalen Verhältnisse, handeln pragmatisch und mit viel Erfahrung vor Ort und entlasten damit den Staat. Trotzdem geraten sie immer stärker unter Druck: Ihre Statuten und Finanzierungsmodelle müssen sich nach veralteten gesetzlichen Vorgaben richten, die nicht mehr zur heutigen Realität passen.
Auch die Gemeinden spüren die Folgen des fehlenden Gesetzes. Sie können Kantonsbeiträge für Unterhaltsarbeiten oft nicht beziehen, weil ihnen die nötigen Instrumente zur raschen Veranlagung fehlen. Gerade der Gewässerunterhalt erfordert jedoch kontinuierliches Handeln – nicht langwierige Verfahren. Wo sich eine eigene Korporation nicht lohnt oder diese nicht handlungsfähig ist, müssen die Gemeinden einspringen – auch dafür braucht es klare Regeln.
Hinzu kommen neue Umweltvorschriften, die den Aufwand erhöhen: Natürlich anfallendes Geschiebe gilt heute als Abfall und muss teuer entsorgt werden. Das verursacht Mehrkosten, ohne den Hochwasserschutz zu verbessern.
Korporationen und Gemeinden leisten tagtäglich unverzichtbare Arbeit für die Sicherheit unserer Bevölkerung. Sie verdienen ein modernes Gesetz, das ihre Aufgaben vereinfacht statt behindert. Ein schlankes Wasserbaugesetz schafft Rechtssicherheit, baut Bürokratie ab und stärkt jene, die den Hochwasserschutz vor Ort tragen.
Für mich und uns Grünliberale ist klar: moderner Hochwasserschutz verlangt einen integralen Ansatz. Raumplanung, Natur- und Umweltschutz müssen mitgedacht werden. Ebenso wichtig ist eine faire Finanzierung. Hochwasserschutz ist eine Gemeinschaftsaufgabe – Gemeinden und Korporationen dürfen mit den steigenden Anforderungen nicht allein gelassen werden.
Der Regierungsrat ist gefordert, den Auftrag zügig, sorgfältig und im Dialog mit Gemeinden und Korporationen umzusetzen. Nur so entsteht ein Gesetz, das praxistauglich ist und Glarus fit für die Zukunft macht.