Die Verhinderung dieser aggressiven und widerstandsfähigen Muschelart ist für den Erhalt der Biodiversität in unseren Glarner Seen enorm wichtig. Einmal in ein Gewässer eingeführt, ist die Verbreitung der Quaggamuschel über das ganze Gewässer nicht mehr zu stoppen.
Die GLP ist der Meinung, dass in diesem Fall das übergeordnete, irreversible Schutzinteresse unserer aquatischen Ökosysteme dem individuellen Nutzungsinteressen vorgehen soll. Deshalb beantragen wir zusätzlich zur Meldepflicht eine konsequente Kontrolle und entsprechende Ordnungsbussen bei Fehlverhalten.